Regeln

Spielkiosk Eulachpark

Öffnungszeit: Mittwoch 14:00-19:00 Uhr

Bild: Sarah Nohl (2019)


Wie überall wo sich viele Menschen treffen, braucht es auch im Spielkiosk Eulachpark einige Regeln. Sie tragen dazu bei, dass sich alle Gäste im Spielkiosk wohl und sicher fühlen.

Hausordnung Spielkiosk Eulachpark

(1) Wir erwarten von unseren Gästen ein respektvolles und wertschätzendes Verhalten gegenüber allen Besucherinnen und Besuchern des Spielkiosks sowie gegenüber dem Spielkiosk-Team.

(2) Kinder im Vorschulalter dürfen den Spielkiosk nur in Begleitung einer erwachsenen Person besuchen. Für Kinder ab der ersten Klasse, setzen wir das Einverständnis der Eltern bei einem Besuch im Spielkiosk Eulachpark voraus.

(3) Alle Gäste sind für ihre Sicherheit und Versicherung (Unfall, Haftpflicht) selber verantwortlich. Das Spielkiosk-Team garantiert keine permanente Überwachung der Lokalität. Die Aufsichtspflicht für minderjährige Gäste liegt in jedem Fall bei deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

(4) Wir erwarten von unseren Gästen einen sorgfältigen Umgang mit der Einrichtung und dem Spielmaterial. Wer Einrichtung oder Spielmaterial mutwillig beschädigt, haftet für Reparatur oder Neuanschaffung. Eltern haften für ihre minderjährigen Kinder.

(5) Für die Benutzung der Spielgeräte gibt es spezielle Regeln. Diese sind auf Schildern beschrieben oder werden vom Spielkiosk-Team kommuniziert. Alle Gäste sind verpflichtet, diese Regeln einzuhalten.

Winterthur, den 1. Januar 2022
Spielkiosk Eulachpark, Winterthur

Trägerschaft

Signet Reformierte Kirche Oberwinterthur
Signet Pfarrei St. Marien

Kontaktadresse

Jugendzentrum Gleis 1B
Hegifeldstrasse 1b
8404 Winterthur

052 242 71 30